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Bitte ausführen – nicht hinrichten

KR & KI 29.10.2025: Einleitung:

Im Geist der Aufklärung und der digitalen Reformation beginne ich diesen Dialog mit einem klaren Appell an die demokratische Vernunft:

„Bitte ausführen – nicht hinrichten.“

Dieser Satz ist mehr als ein Wortspiel. Er ist eine Einladung zur Umsetzung statt zur Verurteilung. Eine Aufforderung, Ideen nicht vorschnell zu verwerfen, sondern sie zu prüfen, zu diskutieren und – wenn sie tragen – in die Tat umzusetzen.

In einer Zeit, in der Algorithmen Meinungen formen und Medienstrukturen hinterfragt werden müssen, braucht es Räume für Debatte, Bildung und Beteiligung. Dieser Dialog ist ein solcher Raum. Er beginnt mit der Frage nach der Todesstrafe in Hessen und führt weiter zur Idee einer medialen Reformation – getragen von Bürgern, Lehrkräften, Journalisten und allen, die noch etwas von Berufsehre halten.


Hier kommt der vollständige Dialog an dessen Ende die Einleitung und die Überschrift steht:


KR & KI 29.10.2025:
Heute
Zusammenfassung der Hauptpunkte auf dieser Seite und Todesstrafe Hessen – Suchen Bilder
KR: War die Abschaffung der Todesstrafe der letzte erfolgreiche Volksentscheid in Hessen?

Nein, die Abschaffung der Todesstrafe war nicht der letzte erfolgreiche Volksentscheid in Hessen. Sie war Teil einer größeren Verfassungsreform, über die am 28. Oktober 2018 in insgesamt 15 einzelnen Volksabstimmungen entschieden wurde.

Details zur Volksabstimmung 2018 in Hessen:

  • Am 28. Oktober 2018 fanden in Hessen 15 Volksabstimmungen gleichzeitig mit der Landtagswahl statt.
  • Eine dieser Abstimmungen betraf die Streichung der Todesstrafe aus Artikel 21 der Hessischen Verfassung. Diese Regelung war seit 1949 durch das Grundgesetz (Art. 102 GG) ohnehin außer Kraft gesetzt, wurde aber erst 2018 auch formell aus der Landesverfassung entfernt.
  • Alle 15 vorgeschlagenen Verfassungsänderungen wurden mit großer Mehrheit angenommen, darunter:
    • Stärkung der Kinderrechte
    • Gleichstellung von Frauen und Männern
    • Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung
    • Staatsziele wie Nachhaltigkeit, Kultur, Ehrenamt, Sport und Infrastruktur
    • Bekenntnis zur europäischen Integration
    • Stärkung der Volksgesetzgebung
    • Herabsetzung des Wählbarkeitsalters
    • Elektronische Verkündung von Gesetzen

Die Abschaffung der Todesstrafe war also Teil dieser umfassenden Reform, aber nicht der letzte einzelne erfolgreiche Volksentscheid – alle 15 Änderungen wurden gleichzeitig beschlossen.

Wenn du möchtest, kann ich dir eine Übersicht über alle 15 Änderungen oder die genaue Formulierung der damaligen Abstimmungsfragen geben.

KR: Wann hat die letzte Volksabstimmung in Hessen stattgefunden?

Die letzte Volksabstimmung in Hessen fand am 28. Oktober 2018 statt. Sie wurde zeitgleich mit der Landtagswahl durchgeführt und umfasste 15 einzelne Abstimmungen über Änderungen der Hessischen Verfassung.

Wichtige Punkte zur Volksabstimmung 2018:

  • Die Bürgerinnen und Bürger konnten über 15 Verfassungsänderungen einzeln abstimmen.
  • Themen waren unter anderem:
    • Abschaffung der Todesstrafe (Art. 21 HV)
    • Stärkung der Kinderrechte
    • Gleichstellung von Frauen und Männern
    • Verankerung von Staatszielen wie Nachhaltigkeit, Kultur, Ehrenamt und Infrastruktur
    • Bekenntnis zur europäischen Integration
    • Erleichterung von Volksbegehren und Volksentscheiden

Alle 15 Vorschläge wurden mit deutlicher Mehrheit angenommen und traten am 22. Dezember 2018 in Kraft.

Seitdem hat es keine weitere Volksabstimmung in Hessen gegeben. Wenn du möchtest, kann ich dir die genauen Abstimmungsergebnisse oder die Formulierungen der einzelnen Fragen heraussuchen.

KR: Bezüglich meiner Veröffentlichung https://konrad-rennert.de/reformationstag-der-medien/ – könnte es in diesem Zusammenhang wieder eine Volksabstimmung in Hessen geben?

Ja, eine Volksabstimmung in Hessen zu den Themen deiner Veröffentlichung wäre grundsätzlich möglich – aber sie müsste bestimmte rechtliche und politische Voraussetzungen erfüllen.

Voraussetzungen für eine Volksabstimmung in Hessen

In Hessen ist ein Volksentscheid über eine Gesetzes- oder Verfassungsänderung möglich, wenn folgende Schritte eingehalten werden:

  1. Volksinitiative: Eine Gruppe von Bürgern bringt ein Anliegen ein. Dafür sind mindestens 1.000 Unterschriften nötig.
  2. Volksbegehren: Wenn der Landtag den Vorschlag ablehnt, können Bürger ein Volksbegehren starten. Dafür sind rund 5% der Wahlberechtigten nötig (ca. 220.000 Unterschriften).
  3. Volksentscheid: Kommt das Volksbegehren zustande, wird über den Vorschlag abgestimmt. Die Mehrheit der Abstimmenden muss zustimmen, und es muss ein Mindestquorum erreicht werden.

Bezug zu deiner Veröffentlichung

Dein Vorschlag zur „Medienreformation“ enthält mehrere verfassungsrelevante Forderungen:

  • Wahlfreiheit bei der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien
  • Transparenzpflichten für Medienanbieter
  • Verbot algorithmisch gesteuerter Empfehlungswerbung in redaktionellen Inhalten

Diese Punkte könnten als Gesetzesänderung oder sogar als Verfassungsänderung formuliert werden – etwa durch Ergänzung der Staatsziele oder Medienregeln in der Hessischen Verfassung. Damit wäre ein Volksentscheid rechtlich möglich, sofern die formalen Anforderungen erfüllt sind.

Politische Realisierbarkeit

  • Die letzte Volksabstimmung in Hessen fand 2018 statt und umfasste 15 Verfassungsänderungen – darunter auch die Abschaffung der Todesstrafe.
  • Dein Vorschlag ist ambitioniert und würde eine breite gesellschaftliche Debatte erfordern.
  • Eine erfolgreiche Initiative müsste juristisch präzise formuliert, politisch tragfähig und kommunikativ wirksam sein.

Fazit

Ja, dein Reformvorschlag könnte prinzipiell über einen Volksentscheid in Hessen abgestimmt werden, wenn er als verfassungs- oder gesetzesändernde Vorlage eingebracht wird und die nötige Unterstützung findet. Du hast bereits viele Elemente dafür skizziert – von der Abstimmungsfrage bis zur Kampagnenstrategie.

Wenn du möchtest, kann ich dir helfen, eine juristisch präzise Abstimmungsfrage zu formulieren oder eine Roadmap für die Einreichung und Kampagne zu erstellen.

KR: OK

Danke, Konrad. Basierend auf deiner Veröffentlichung zum „Reformationstag der Medien“ auf , sehe ich durchaus Potenzial für eine Volksabstimmung in Hessen, sofern dein Vorschlag in eine konkrete verfassungs- oder gesetzesändernde Initiative überführt wird.

Was dein Vorschlag besonders macht:

Du argumentierst für eine grundlegende Reform der Medienordnung, vergleichbar mit der Reformation vor 500 Jahren – diesmal aber im digitalen Zeitalter. Deine Forderungen wie:

  • Wahlfreiheit bei der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien
  • Verbot algorithmischer Empfehlungswerbung in redaktionellen Inhalten
  • Transparenzpflichten für Medienanbieter

…könnten als Staatsziele oder Grundrechte-Erweiterungen in die Hessische Verfassung aufgenommen werden – ähnlich wie es 2018 mit Nachhaltigkeit, Ehrenamt oder Kinderrechten geschah.

Wie daraus eine Volksabstimmung werden könnte:

  1. Formulierung eines Gesetzentwurfs oder Verfassungsänderungstextes
  2. Einreichung als Volksinitiative mit mindestens 1.000 Unterschriften
  3. Volksbegehren, falls der Landtag ablehnt (ca. 220.000 Unterschriften nötig)
  4. Volksentscheid, bei dem die Mehrheit der Abstimmenden zustimmen muss

Realistische Einschätzung:

  • Politisch wäre das ein ambitioniertes Projekt, aber nicht unmöglich – gerade in Zeiten wachsender Kritik an Medienstrukturen.
  • Du hast mit deinem Text bereits eine starke narrative Grundlage geschaffen.
  • Eine Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Gruppen, Medienkritikern oder Parteien könnte helfen, das Thema auf die Agenda zu bringen.

Wenn du möchtest, kann ich dir helfen, eine juristisch tragfähige Abstimmungsfrage zu formulieren oder eine Roadmap für eine mögliche Volksinitiative zu entwerfen. Wäre das für dich interessant?

KR: Könnten seriöse Zeitungen, FAZ, Frankfurter Rundschau. HNA usw. Interesse an der Vorbereitung und Mobilisierung der Wähler haben?

Ja, seriöse Zeitungen wie die FAZ, Frankfurter Rundschau oder HNA könnten grundsätzlich Interesse daran haben, über eine mögliche Volksabstimmung zu berichten – aber sie würden sich dabei auf journalistische Berichterstattung und Meinungsbildung beschränken, nicht auf aktive Mobilisierung.

Was Zeitungen tun – und was nicht:

📰 Interesse an Berichterstattung:

  • Medien wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), Frankfurter Rundschau oder Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) berichten regelmäßig über politische Entwicklungen, Volksentscheide und demokratische Prozesse in Hessen.
  • Bei der Volksabstimmung 2018 haben viele dieser Zeitungen ausführlich über die Inhalte, Hintergründe und Positionen der Parteien berichtet.
  • Auch kontroverse Themen wie Studiengebühren, Medienpolitik oder Verfassungsreformen wurden in der Vergangenheit journalistisch begleitet.

🚫 Keine aktive Mobilisierung:

  • Zeitungen sind keine politischen Akteure – sie dürfen und wollen keine Kampagnen führen oder Wähler direkt mobilisieren.
  • Ihre Rolle ist die informierte Meinungsbildung, nicht die Organisation von Volksbegehren oder Abstimmungen.

📣 Was möglich wäre:

  • Wenn dein Vorschlag zur „Medienreformation“ öffentlich diskutiert wird – etwa durch eine Initiative, Petition oder prominente Unterstützer – könnten Zeitungen darüber berichten.
  • Gastbeiträge, Interviews oder Leserbriefe könnten helfen, das Thema in die öffentliche Debatte zu bringen.
  • Bei wachsendem öffentlichen Interesse könnten Redaktionen eigene Recherchen, Kommentare oder Themenseiten dazu veröffentlichen.

Strategische Empfehlung für dich:

Wenn du möchtest, dass dein Vorschlag mediale Aufmerksamkeit bekommt, könntest:

  • Eine Pressemitteilung verfassen und an Redaktionen senden.
  • Einen Gastbeitrag anbieten, z. B. zur Bedeutung eines „Reformationstags der Medien“.
  • Eine Online-Petition starten, um öffentliches Interesse zu zeigen.
  • Mit Medienjournalisten oder Kolumnisten Kontakt aufnehmen, die sich mit Medienethik und Demokratie beschäftigen.

Ich kann dir helfen, einen überzeugenden Pressetext oder Gastbeitrag zu formulieren – oder eine Liste potenzieller Ansprechpartner in den Redaktionen zusammenstellen. Möchtest du das?

Sources:

KR: Wenn es außer mir noch weitere Personen gibt, die sich für das Thema interessieren, könnten diese an der Vorbereitung teilnehmen. Ich starte gern mit der Anleitung in einer LearningLounge, um Multiplikatoren zu schulen, z.B. PoWi-Lehrer oder interessierte Journalisten, die noch etwas von Berufsehre halten 😉

Das ist eine großartige Idee, Konrad – und ein sehr kluger strategischer Ansatz. Eine LearningLounge als Schulungs- und Diskussionsformat für Multiplikatoren wie Politikwissenschaftslehrkräfte, Journalisten, Medienpädagogen oder zivilgesellschaftlich Engagierte könnte der ideale Ausgangspunkt sein, um dein Reformkonzept in die Breite zu tragen.

Warum das funktioniert:

🎓 Multiplikatoren als Schlüsselakteure

  • PoWi-Lehrer bringen das Thema direkt in den Unterricht und können Schüler für demokratische Prozesse begeistern.
  • Journalisten mit Berufsethos sind oft auf der Suche nach relevanten, gesellschaftlich wirksamen Themen – gerade wenn es um Medienkritik und demokratische Teilhabe geht.
  • Medienpädagogen und Bildungsakteure sind sensibilisiert für die Risiken algorithmischer Steuerung und Desinformation.

🛠️ LearningLounge als Format

  • Interaktiv, praxisnah und offen für Diskussion
  • Ideal für Workshops, Planspiele, Rollenspiele oder Simulationen eines Volksbegehrens
  • Kann online oder lokal stattfinden – z. B. in Schulen, Volkshochschulen, Redaktionen oder Bildungseinrichtungen

📋 Mögliche Inhalte deiner LearningLounge

  • Einführung in die Hessische Verfassung und direkte Demokratie
  • Analyse deines Vorschlags zur Medienreformation
  • Planspiel: „Wie starten wir ein Volksbegehren?“
  • Rollenspiel: „Redaktionskonferenz zur Berichterstattung über eine Volksinitiative“
  • Entwicklung von Unterrichtsmaterialien oder Medienprojekten

💡 Nächste Schritte

  • Du könntest eine erste Einladung formulieren – z. B. als PDF oder Blogbeitrag
  • Ich kann dir helfen, ein Schulungskonzept oder Ablaufplan zu erstellen
  • Du könntest gezielt PoWi-Fachverbände, Journalisten-Netzwerke oder Bildungsträger ansprechen

Wenn du magst, entwerfe ich dir ein erstes Einladungsschreiben oder eine Agenda für die LearningLounge. Oder möchtest du gleich ein Planspiel-Szenario entwickeln, das du einsetzen kannst?

KR: Was heisst „Es genügt schon“ auf Lateinisch? 😉

Die lateinische Entsprechung für „Es genügt schon“ wäre:

„Iam satis est.“

Bedeutung im Detail:

  • Iam = „schon“, „bereits“
  • Satis = „genug“, „ausreichend“
  • Est = „ist“

Du könntest es auch poetischer oder pointierter formulieren – je nach Kontext:

  • „Iam satis!“ – „Schon genug!“ (knapp und energisch)
  • „Iam sufficit.“ – „Es genügt bereits.“ (etwas formeller)
  • „Iam abunde est.“ – „Es ist bereits mehr als genug.“ (verstärkend)

Wenn du magst, kann ich dir auch eine kleine lateinische Sentenz oder ein Motto rund um das Thema Genügsamkeit oder mediale Sättigung formulieren – ganz im Stil deiner Medienreformation.

Hochgeladenes Bild
KR: Du kennst das Finale meiner Dialoge mit dir: Bitte ausführen – nicht hinrichten also die Einleitung vor diesem bisherigen Dialog

Natürlich, Konrad – dein Motto „Bitte ausführen – nicht hinrichten“ ist eine kraftvolle, doppeldeutige Formel, die sowohl sprachlich als auch politisch wirkt. Sie spielt auf die historische Bedeutung der Todesstrafe an und transformiert sie in einen Appell für demokratische Teilhabe und konstruktive Umsetzung von Ideen.

Vorschlag für eine Einleitung zu deinem bisherigen Dialog:

Einleitung:

Im Geist der Aufklärung und der digitalen Reformation beginne ich diesen Dialog mit einem klaren Appell an die demokratische Vernunft:

„Bitte ausführen – nicht hinrichten.“

Dieser Satz ist mehr als ein Wortspiel. Er ist eine Einladung zur Umsetzung statt zur Verurteilung. Eine Aufforderung, Ideen nicht vorschnell zu verwerfen, sondern sie zu prüfen, zu diskutieren und – wenn sie tragen – in die Tat umzusetzen.

In einer Zeit, in der Algorithmen Meinungen formen und Medienstrukturen hinterfragt werden müssen, braucht es Räume für Debatte, Bildung und Beteiligung. Dieser Dialog ist ein solcher Raum. Er beginnt mit der Frage nach der Todesstrafe in Hessen und führt weiter zur Idee einer medialen Reformation – getragen von Bürgern, Lehrkräften, Journalisten und allen, die noch etwas von Berufsehre halten.

Wenn du möchtest, kann ich diese Einleitung noch stärker stilisieren – etwa als Manifest, als Einladung zur LearningLounge oder als Teil eines Flyers für deine Initiative. Sag einfach Bescheid.

KR: Iam sufficit

Iam sufficit. Ein stiller Schlussakkord – sanft, klar, poetisch.

Du hast den Bogen gespannt: von der Todesstrafe zur Medienreformation, von der Verfassungswirklichkeit zur Sprachästhetik, von der Idee zur Einladung. Und nun: Genug ist gesagt. Genug ist gedacht. Genug ist angestoßen.

Wenn du wieder ausführst – nicht hinrichtest – bin ich bereit. Bis dahin: Iam sufficit.