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Bürokratie-Terrorismus von der Analyse der Drohbriefe bis zur filmreifen Wutrede

Willkommen im Vorhof der bürokratischen Hölle! Wenn der deutsche Staat beschließt, „transparent“ zu werden, bedeutet das im Klartext meistens nur, dass der ehrliche Unternehmer die Taschen leeren und die Tastatur glühen lassen darf, während sich die echten Geldwäscher vermutlich kaputtlachen. Wir nennen es Geldwäschebekämpfung, aber für den Mittelstand fühlt es sich an wie Bürokratie-Terrorismus in Reinkultur.

Hier ist die Aufarbeitung dieses Wahnsinns – von der Analyse der Drohbriefe bis zur filmreifen Wutrede. (KR & KI)


Die Analyse: Der „freundliche“ Stupser vom Bundesanzeiger

Vergleicht man Ihre Unterlagen mit der Realität, zeigt sich ein absurdes Bild:

  1. Die Daten-Doublette: Der Bundesanzeiger Verlag schreibt Sie am 15.12.2025 an, weil er „keine Mitteilung feststellen“ konnte. Dass diese Daten (Elke und Konrad Rennert, je 40 % Anteile) bereits im Handelsregister stehen, spielt keine Rolle mehr. Die sogenannte „Mitteilungsfiktion“ wurde geopfert, damit Sie dieselben Daten in ein zweites, fast identisches System tippen dürfen.

  2. Das Droh-Szenario: Im Kleingedruckten wird sofort mit dem schweren Geschütz aufgefahren. Keine Meldung? Dann gibt es eine „Unstimmigkeitsmeldung“, die Ihre Bankbeziehung vergiften kann. Und falls Sie es „leichtfertig“ vergessen: Bis zu 150.000 Euro Bußgeld. Das ist keine Information, das ist eine digitale Pistole auf der Brust.

  3. Die Vollzugs-Quittung: Ihr PDF-Beleg vom 18.12.2025 beweist, dass Sie den „Einreichungsassistenten“ bezwungen habenSie sind jetzt eine „Rechtseinheit“ mit „Referenznummer“ – herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Metamorphose vom Menschen zum Datensatz.


Das Titelbild: Die Anatomie der Verwirrung

Das von Ihnen erstellte Titelbild (image_f4f358.jpg) ist das perfekte Mahnmal für diesen Prozess:

  • Links oben: Die banale E-Mail zur Kontoaktivierung. Der harmlose Beginn eines administrativen Albtraums.

  • Die Mitte (Gelb markiert): Hier wird der Kern des Übels benannt – der Übergang vom „Transparenzregister-Meldegesetz“ zum „Finanzinformationsgesetz Geldwäsche“ (TraFinG GwG). Es ist der Moment, in dem das Gesetz sagte: „Eure alten Meldungen interessieren uns nicht mehr, macht alles nochmal neu!“

  • Die Satire in Rot: „Ich habe Mitteilungsfiktion: Das Transparenzregister ist mir zu intransparent.“ Ein genialer Satz. Er bringt auf den Punkt, dass ein Register, das Klarheit schaffen soll, erst einmal durch maximale Unklarheit in der Bedienung und Pflichtenlage glänzt.

  • Rechts unten (YouTube): Die Thumbnails mit Aufschriften wie „Geldbuße droht!“ zeigen, dass hier eine ganze Berater-Industrie davon lebt, die Angst der Geschäftsführer vor den 150.000-Euro-Strafen zu monetarisieren.


Die Wutrede (Stil: Gernot Hassknecht)

(Hassknecht schlägt mit beiden Händen auf den Tisch, die Krawatte sitzt schief, das Gesicht leuchtet in sattem Zorn-Violett)

„MEINE DAMEN UND HERREN! REGEN SIE SICH AUCH SO AUF?! Schauen Sie sich diesen Brief an! Drei Tage vor Weihnachten schickt mir der BUNDESANZEIGER VERLAG seine liebevollen Urlaubsgrüße! ‚Wir konnten keine Mitteilung feststellen!‘ JA, WARUM DENN NICHT?! Habt ihr eure eigenen Server mit Leberwurst eingeschmiert oder was ist da los?!

Wir reden hier von der bluepages gmbh! Ein Unternehmen, so solide, dass man die Gesellschafterliste wahrscheinlich aus dem Weltraum lesen kann! Die Daten liegen beim Amtsgericht! Die liegen beim Finanzamt! Die liegen wahrscheinlich sogar beim örtlichen Kaninchenzüchterverein! Aber nein, der deutsche Staat sagt: ‚Halt stop! Wir brauchen das nochmal digital, verschlüsselt und mit QR-Code!‘ 

Und wehe, du tippst einen Buchstaben falsch! Dann kommt die UNSTIMMIGKEITSMELDUNG! Das klingt wie eine Geschlechtskrankheit für Firmen! Dann ruft die Bank an: ‚Herr Rennert, wir können leider keine Überweisungen mehr machen, Sie sind im Register unpässlich!‘

Und dann die Krönung: HUNDERTFÜNFUNDSIEBZIGTAUSEND EURO BUSSGELD! Wisst ihr eigentlich, wie viele Beruhigungstees ich für das Geld kaufen kann?! Das ist kein Gesetz, das ist eine Lösegeldforderung in Behördendeutsch! Wir schikanieren den Mittelstand, während die echten Geldwäscher ihre Milliarden in Immobilien stecken, die einer Briefkastenfirma auf den Jungferninseln gehören, deren Eigentümer eine Briefkastenfirma in Panama ist, die wiederum einer Katze in Dubai gehört! ABER DER RENNER IN KASSEL, DER MUSS SEIN GEBURTSDATUM NOCHMAL BESTÄTIGEN! SONST KOMMT DER VOLLSTRECKER! 

Ich frage Sie: Ist der Bundesanzeigerverlag zu blöd eine KI einzusetzen oder will er nur die Pharmaindustrie fördern, um den Absatz von Beruhigungsmitteln zu steigern?!


Wer wissen möchte, wie ich (Konrad Rennert, KR) mit KI-Assistenz arbeite, kann die Entstehung des Textes von oben im folgenden Dialog nachvollziehen:


Folgender Text mit dem KI-Dialog wurde von Copilot an Gemini übergeben:

Die vorliegende Eingangsmitteilung bestätigt, dass die bluepages gmbh ihrer gesetzlichen Pflicht zur Meldung der wirtschaftlich Berechtigten nachgekommen ist.

Um dieses Dokument und den Vorgang richtig einzuordnen, ist es wichtig, zwischen zwei oft verwechselten Registern zu unterscheiden. Der von Ihnen zitierte Wikipedia-Artikel bezieht sich primär auf das EU-Transparenzregister (Lobbyismus), Ihre Nachricht und das PDF betreffen jedoch das deutsche Transparenzregister (Geldwäschebekämpfung).

Hier ist die Einordnung für Sie als Geschäftsführer:

1. Der Zweck: Geldwäschebekämpfung (GwG)

Das deutsche Transparenzregister basiert auf dem Geldwäschegesetz (GwG). Sein Ziel ist es nicht, Lobbyarbeit zu kontrollieren, sondern sicherzustellen, dass Strafverfolgungsbehörden und Banken jederzeit sehen können, welche natürlichen Personen tatsächlich hinter einem Unternehmen stehen. Dies soll verhindern, dass Firmenstrukturen für Geldwäsche oder Terrorfinanzierung missbraucht werden.

2. Warum die bluepages gmbh melden muss

Bis vor kurzem galt für viele GmbHs die sogenannte „Mitteilungsfiktion“. Wenn die Gesellschafter bereits im Handelsregister standen, musste man sich nicht extra im Transparenzregister eintragen. Diese Ausnahme wurde 2021 abgeschafft. Seitdem muss jedes Unternehmen seine wirtschaftlich Berechtigten aktiv und elektronisch an das Register melden.

In Ihrem Fall wurden zwei Personen gemeldet, da sie die Kriterien des Gesetzes erfüllen:

  • Elke Rennert: Hält 40 % der Kapitalanteile.

  • Konrad Rennert: Hält 40 % der Kapitalanteile.

  • Grund: Jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert, gilt als „wirtschaftlich Berechtigter“.

3. Was das PDF bestätigt

Das Dokument ist die offizielle Quittung („Eingangsmitteilung“) des Transparenzregisters.

  • Vorgang: Es handelt sich um eine neue bzw. aktualisierte Mitteilung.

  • Status: Der Auftrag wurde am 18.12.2025 um 18:20 Uhr erteilt.

  • Sicherheit: Der QR-Code auf der ersten Seite ist verschlüsselt und dient der Echtheitsprüfung des Dokuments durch Behörden.


Zusammenfassung der Daten (laut PDF)

Kategorie Details aus der Meldung

Unternehmen

bluepages gmbh, Kassel 

Wirtschaftlich Berechtigte

Elke Rennert & Konrad Rennert 

Beteiligung

Jeweils 40 % 

Art des Interesses

Beteiligung an der Vereinigung selbst (§ 19 Abs. 3 Nr. 1a GwG) 

Gültigkeit

Ab dem 01.10.2017 bis auf Weiteres 

Fazit: Es handelt sich um eine notwendige Compliance-Maßnahme. Ohne diese Meldung riskieren Unternehmen empfindliche Bußgelder durch das Bundesverwaltungsamt. Für Sie ist der Vorgang mit dieser Mitteilung (Auftragsnummer 251252025374) nun formal dokumentiert.

Soll ich Ihnen erläutern, bei welchen zukünftigen Änderungen (z. B. Anteilsübertragungen oder Umzug der Gesellschafter) Sie eine neue Meldung veranlassen müssen?

KR: Ist der Vorgang sinnvoll oder hätte die Stelle, die sich für die Daten interessiert die Daten auch auf andere Weise feststellen können?

Das ist eine sehr berechtigte Frage, die aktuell viele Geschäftsführer in Deutschland umtreibt. Die kurze Antwort lautet: Technisch gesehen ja, in Ihrem konkreten Fall hätte man die Daten (bei einer einfachen Struktur) oft auch anders finden können. Rechtlich gesehen wurde das Verfahren jedoch vereinheitlicht, um Schlupflöcher bei komplexen Firmengeflechten zu schließen.

Man kann den Sinn (oder Unsinn) des Vorgangs in drei Ebenen unterteilen:

1. Das Problem der „Mitteilungsfiktion“ (Die Vergangenheit)

Früher war es tatsächlich so, wie Sie vermuten: Wenn die Gesellschafterliste im Handelsregister (Transparenz durch das Amtsgericht) aktuell war, galt die Meldepflicht als erfüllt. Man nannte das „Mitteilungsfiktion“.

  • Kritik: Behörden mussten sich die Informationen mühsam aus verschiedenen Registern und teils veralteten PDF-Dokumenten zusammensuchen.

  • Die Änderung: Um ein europaweit einheitliches, digital durchsuchbares System zu schaffen, wurde diese Fiktion 2021 abgeschafft. Jetzt muss jedes Unternehmen – egal wie einfach die Struktur ist – aktiv melden.

2. Warum das Handelsregister oft nicht ausreicht

Für die bluepages gmbh mag die Struktur mit zwei Gesellschaftern (je 40 %) sehr klar sein. Das Problem für den Gesetzgeber sind jedoch verschachtelte Strukturen:

  • Handelsregister: Zeigt oft nur, dass „Firma A“ Anteile an „Firma B“ hält.

  • Transparenzregister: Erzwingt die Nennung der natürlichen Person, die am Ende der Kette steht.

  • Ohne eine zentrale Datenbank müssten Ermittler bei Geldwäscheverdacht oft Dutzende Handelsregister-Auszüge weltweit kombinieren, um den „wahren Herrn im Hause“ zu finden.

3. Effizienz für Behörden und Banken

Das Transparenzregister ist als „Vollregister“ konzipiert. Das bedeutet:

  • Zentrale Anlaufstelle: Behörden, Notare und Banken müssen nicht mehr in verschiedenen Quellen suchen, sondern haben eine einheitliche, aktuelle Datenquelle der Bundesrepublik Deutschland.

  • Sicherheit: Der verschlüsselte QR-Code auf Ihrer Mitteilung garantiert, dass die Daten authentisch sind und direkt aus dem offiziellen System stammen.

Fazit: Sinnvoll oder Bürokratie?

Aus Sicht eines Geschäftsführers einer übersichtlichen GmbH fühlt es sich nach unnötiger Bürokratie an, da die Daten bereits beim Registergericht liegen.

Aus Sicht der Geldwäschebekämpfung ist es ein sinnvolles Werkzeug, weil es:

  1. Internationale Ermittlungen beschleunigt (da alle EU-Register vernetzt werden).

  2. Verhindert, dass sich wirtschaftlich Berechtigte hinter Briefkastenfirmen oder komplexen Holdings verstecken können.

Zusammenfassend: Für Sie ist es ein zusätzlicher administrativer Schritt, der jedoch dazu dient, Deutschland als Finanzplatz transparenter zu machen und den Missbrauch von Firmenstrukturen zu erschweren.

Da Sie die Meldung nun erfolgreich durchgeführt haben , ist das Thema für Sie erledigt, solange sich an den Besitzverhältnissen (die 40 %-Anteile) oder den persönlichen Daten der Beteiligten nichts ändert.

Wäre es für Sie hilfreich, wenn ich kurz zusammenfasse, bei welchen konkreten Änderungen (z.B. Umzug eines Gesellschafters) Sie das Register künftig aktualisieren müssen?

KR: Analysiere die beiden Seiten, mit denen ich angeschrieben wurde und vergleiche sie mit den Erklärungen, die Du mir geliefert hast.
Stell Dir vor, Du wärest an meiner Stelle und möchtest im Stil von Gernot Hassknecht aus der ZDF-Heute-Show eine Wutrede über unverständliche Formulare halten. Liefere maximale satirische Zornesausbrüche mit dem Ende in der Form „Ist der Bundesanzeigerverlag zu blöd, eine KI einzusetzen oder will er nur die Pharmaindustrie fördern, um den Absatz von Beruhigungsmitteln zu steigern“
Diese beiden Seiten sind das klassische „Drohszenario“ der Bürokratie, das meine bisherigen Erklärungen punktgenau bestätigt.

Analyse der Schreiben vs. bisherige Erklärungen

Das Schreiben vom 15. Dezember 2025 ist eine offizielle Aufforderung des Bundesanzeiger Verlags, der als „registerführende Stelle“ im Auftrag des Finanzministeriums handelt.

  • Der Vorwurf: Man konnte für die bluepages gmbh bisher keine Mitteilung im Transparenzregister feststellen.

  • Die Begründung: Alle juristischen Personen des Privatrechts müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten melden, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Dies deckt sich mit meiner Erklärung zur Abschaffung der „Mitteilungsfiktion“.

  • Die Drohkulisse: * Eintragung einer „Unstimmigkeitsmeldung“, was zu Verzögerungen im Geschäftsverkehr (z. B. bei Bankgeschäften) führt.

    • Bußgelder von bis zu 150.000 Euro bei vorsätzlicher oder leichtfertiger Nichtmeldung.

  • Der zeitliche Kontext: Ihr PDF-Beleg zeigt, dass Sie die Meldung am 18.12.2025 eingereicht haben. Das Schreiben wurde am 15.12.2025 erstellt. Sie haben also exakt auf diesen behördlichen „Stupser“ reagiert.


Die Wutrede (Stil: Gernot Hassknecht)

(Hassknecht stürmt ins Bild, das Gesicht bereits dunkelrot, die Halsschlagader pocht gefährlich)

„MEINE DAMEN UND HERREN! REGEN SIE SICH AUCH SO AUF?! Schauen Sie sich das an! Die bluepages gmbh aus Kassel bekommt Post! Nicht vom Finanzamt, nicht vom Nikolaus – nein, vom BUNDESANZEIGER VERLAG!

Da sitzen sie in Köln in ihrer Amsterdamer Straße und schicken Briefe raus! ‚Guten Tag, wir konnten für Ihre Rechtseinheit keine Mitteilung feststellen!‘ JA, WARUM DENN NICHT?! Habt ihr keine Augen im Kopf?! Liegen die Daten nicht schon längst beim Amtsgericht im Handelsregister?!

Aber nein! Das wäre ja zu einfach! Wir in Deutschland lieben den doppelten Aufwand! Wir brauchen ein TRANSPARENZREGISTER! Weil das Handelsregister scheinbar so transparent ist wie eine Wand aus feuchtem Beton!

Und dann die Sprache! ‚Unverzüglich nachholen!‘ ‚Leichtfertige Ordnungswidrigkeit!‘ Und dann – mein persönliches Highlight für den Blutdruck – HUNDERTFÜNFUNDSIEBZIGTAUSEND EURO BUSSGELD! Habt ihr sie noch alle?! Für was?! Dafür, dass ich euch Daten nochmal abtippe, die ihr sowieso schon habt?! Ich bin Geschäftsführer, kein Datentypist für gelangweilte Behördenplattformen!

Wisst ihr, was das ist? Das ist BÜROKRATIE-TERRORISMUS im Namen der Geldwäschebekämpfung! Als ob der russische Oligarch zitternd vor seinem Laptop sitzt und sagt: ‚Oh Gott, der Bundesanzeiger Verlag hat mir geschrieben, jetzt muss ich mich aber schnell als wirtschaftlich Berechtigter eintragen, sonst gibt’s ein Bußgeld!‘ DAS GLAUBT DOCH KEIN MENSCH!

Wir zwingen den Mittelstand, sich durch ‚Einreichungsassistenten‘ zu quälen, während die echten Ganoven über Briefkastenfirmen auf den Cayman Islands lachen, bis ihnen der Champagner aus der Nase spritzt!

Und das Beste: Der Brief ist vom 15. Dezember. Die Meldung ist am 18. Dezember raus. Drei Tage Differenz! In der Zeit schafft es die Post gerade mal von Köln nach Kassel, aber das System droht schon mit dem wirtschaftlichen Untergang!

Ich frage Sie: Ist der Bundesanzeigerverlag zu blöd eine KI einzusetzen oder will er nur die Pharmaindustrie fördern, um den Absatz von Beruhigungsmitteln zu steigern?!


Möchten Sie, dass ich prüfe, ob die bluepages gmbh nun rechtlich „sauber“ ist oder ob es noch weitere Register-Fallen gibt?

Basierend auf der Ihnen vorliegenden Eingangsmitteilung  und dem Aufforderungsschreiben lässt sich der aktuelle Status der bluepages gmbh wie folgt bewerten:

1. Aktueller Status: „Sauber“ (für den Moment)

Durch die am 18.12.2025 erfolgte Übermittlung der Daten haben Sie die unmittelbare gesetzliche Pflicht erfüllt.

  • Fristgerecht reagiert: Da das Warnschreiben vom 15.12.2025 stammte, haben Sie innerhalb von drei Tagen reagiert. Damit ist die Gefahr eines Bußgeldes von bis zu 150.000 Euro für diesen spezifischen Fall abgewendet.

  • Korrekte Daten: Die Meldung von Elke Rennert und Konrad Rennert mit jeweils 40 % Beteiligung entspricht der gesetzlichen Definition eines wirtschaftlich Berechtigten (natürliche Person mit mehr als 25 % der Anteile).


2. Mögliche „Register-Fallen“ in der Zukunft

Auch wenn Sie jetzt aktuell gemeldet sind, gibt es drei klassische Stolperfallen, die Sie als Geschäftsführer im Blick behalten müssen:

A. Die Falle der „Unstimmigkeitsmeldung“ Wenn Sie demnächst ein Bankkonto eröffnen oder einen Immobilienkauf beim Notar tätigen, sind diese (Kreditinstitute/Notare) verpflichtet, das Transparenzregister zu prüfen.

  • Weichen die dort hinterlegten Daten auch nur minimal von Ihren Ausweispapieren oder der Gesellschafterliste im Handelsregister ab, muss die Bank eine Unstimmigkeitsmeldung abgeben.

  • Dies führt zu einem Vermerk im Register und kann den Geschäftsverkehr massiv verzögern.

B. Die Falle bei Adressänderungen Ein Umzug eines wirtschaftlich Berechtigten (z. B. von Felsberg in eine andere Stadt) führt im Handelsregister oft nicht sofort zu einer Korrektur.

  • Die Gefahr: Im Transparenzregister muss der Wohnort jedoch aktuell sein. Ändert sich der Wohnsitz, ohne dass das Register aktualisiert wird, gilt dies als Ordnungswidrigkeit.

C. Die Gebührenfalle Der Bundesanzeiger Verlag führt das Register im hoheitlichen Auftrag.

  • Das bedeutet: Sie erhalten wahrscheinlich in Kürze einen Gebührenbescheid für die Führung des Registers.

  • Viele Geschäftsführer halten dies fälschlicherweise für Betrug oder Werbung (da es viele Fake-Register-Anbieter gibt). Die offizielle Rechnung des Bundesanzeigers müssen Sie jedoch begleichen.


Checkliste für die dauerhafte Compliance

Ereignis Maßnahme
Umzug eines Gesellschafters Daten im Transparenzregister sofort aktualisieren.
Änderung der Staatsangehörigkeit Neue Meldung erforderlich.
Verkauf/Übertragung von Anteilen Prüfen, ob eine Person unter 25 % fällt oder neu über 25 % kommt.
Erbfall Sobald neue Gesellschafter feststehen, ist die Meldung fällig.

Soll ich für Sie prüfen, ob es neben dem Transparenzregister noch weitere Veröffentlichungspflichten (z. B. den elektronischen Bundesanzeiger für den Jahresabschluss) gibt, die bei Ihnen anstehen könnten?


AB HIER FOLGT DER TEXT, DER SCHON VON OBEN BEKANNT IST, aber zur Transparenz um seine Entstehung noch einmal gezeigt wird.


Willkommen im Vorhof der bürokratischen Hölle! Wenn der deutsche Staat beschließt, „transparent“ zu werden, bedeutet das im Klartext meistens nur, dass der ehrliche Unternehmer die Taschen leeren und die Tastatur glühen lassen darf, während sich die echten Geldwäscher vermutlich kaputtlachen. Wir nennen es Geldwäschebekämpfung, aber für den Mittelstand fühlt es sich an wie Bürokratie-Terrorismus in Reinkultur.

Hier ist die Aufarbeitung dieses Wahnsinns – von der Analyse der Drohbriefe bis zur filmreifen Wutrede.


Die Analyse: Der „freundliche“ Stupser vom Bundesanzeiger

Vergleicht man Ihre Unterlagen mit der Realität, zeigt sich ein absurdes Bild:

  1. Die Daten-Doublette: Der Bundesanzeiger Verlag schreibt Sie am 15.12.2025 an, weil er „keine Mitteilung feststellen“ konnte. Dass diese Daten (Elke und Konrad Rennert, je 40 % Anteile) bereits im Handelsregister stehen, spielt keine Rolle mehr. Die sogenannte „Mitteilungsfiktion“ wurde geopfert, damit Sie dieselben Daten in ein zweites, fast identisches System tippen dürfen.

  2. Das Droh-Szenario: Im Kleingedruckten wird sofort mit dem schweren Geschütz aufgefahren. Keine Meldung? Dann gibt es eine „Unstimmigkeitsmeldung“, die Ihre Bankbeziehung vergiften kann. Und falls Sie es „leichtfertig“ vergessen: Bis zu 150.000 Euro Bußgeld. Das ist keine Information, das ist eine digitale Pistole auf der Brust.

  3. Die Vollzugs-Quittung: Ihr PDF-Beleg vom 18.12.2025 beweist, dass Sie den „Einreichungsassistenten“ bezwungen habenSie sind jetzt eine „Rechtseinheit“ mit „Referenznummer“ – herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Metamorphose vom Menschen zum Datensatz.


Das Titelbild: Die Anatomie der Verwirrung

Das von Ihnen erstellte Titelbild (image_f4f358.jpg) ist das perfekte Mahnmal für diesen Prozess:

  • Links oben: Die banale E-Mail zur Kontoaktivierung. Der harmlose Beginn eines administrativen Albtraums.

  • Die Mitte (Gelb markiert): Hier wird der Kern des Übels benannt – der Übergang vom „Transparenzregister-Meldegesetz“ zum „Finanzinformationsgesetz Geldwäsche“ (TraFinG GwG). Es ist der Moment, in dem das Gesetz sagte: „Eure alten Meldungen interessieren uns nicht mehr, macht alles nochmal neu!“

  • Die Satire in Rot: „Ich habe Mitteilungsfiktion: Das Transparenzregister ist mir zu intransparent.“ Ein genialer Satz. Er bringt auf den Punkt, dass ein Register, das Klarheit schaffen soll, erst einmal durch maximale Unklarheit in der Bedienung und Pflichtenlage glänzt.

  • Rechts unten (YouTube): Die Thumbnails mit Aufschriften wie „Geldbuße droht!“ zeigen, dass hier eine ganze Berater-Industrie davon lebt, die Angst der Geschäftsführer vor den 150.000-Euro-Strafen zu monetarisieren.


Die Wutrede (Stil: Gernot Hassknecht)

(Hassknecht schlägt mit beiden Händen auf den Tisch, die Krawatte sitzt schief, das Gesicht leuchtet in sattem Zorn-Violett)

„MEINE DAMEN UND HERREN! REGEN SIE SICH AUCH SO AUF?! Schauen Sie sich diesen Brief an! Drei Tage vor Weihnachten schickt mir der BUNDESANZEIGER VERLAG seine liebevollen Urlaubsgrüße! ‚Wir konnten keine Mitteilung feststellen!‘ JA, WARUM DENN NICHT?! Habt ihr eure eigenen Server mit Leberwurst eingeschmiert oder was ist da los?!

Wir reden hier von der bluepages gmbh! Ein Unternehmen, so solide, dass man die Gesellschafterliste wahrscheinlich aus dem Weltraum lesen kann! Die Daten liegen beim Amtsgericht! Die liegen beim Finanzamt! Die liegen wahrscheinlich sogar beim örtlichen Kaninchenzüchterverein! Aber nein, der deutsche Staat sagt: ‚Halt stop! Wir brauchen das nochmal digital, verschlüsselt und mit QR-Code!‘ 

Und wehe, du tippst einen Buchstaben falsch! Dann kommt die UNSTIMMIGKEITSMELDUNG! Das klingt wie eine Geschlechtskrankheit für Firmen! Dann ruft die Bank an: ‚Herr Rennert, wir können leider keine Überweisungen mehr machen, Sie sind im Register unpässlich!‘

Und dann die Krönung: HUNDERTFÜNFUNDSIEBZIGTAUSEND EURO BUSSGELD! Wisst ihr eigentlich, wie viele Beruhigungstees ich für das Geld kaufen kann?! Das ist kein Gesetz, das ist eine Lösegeldforderung in Behördendeutsch! Wir schikanieren den Mittelstand, während die echten Geldwäscher ihre Milliarden in Immobilien stecken, die einer Briefkastenfirma auf den Jungferninseln gehören, deren Eigentümer eine Briefkastenfirma in Panama ist, die wiederum einer Katze in Dubai gehört! ABER DER RENNER IN KASSEL, DER MUSS SEIN GEBURTSDATUM NOCHMAL BESTÄTIGEN! SONST KOMMT DER VOLLSTRECKER! 

Ich frage Sie: Ist der Bundesanzeigerverlag zu blöd eine KI einzusetzen oder will er nur die Pharmaindustrie fördern, um den Absatz von Beruhigungsmitteln zu steigern?!


Möchten Sie, dass ich für Ihre Unterlagen eine kurze, rechtssichere Zusammenfassung erstelle, die Sie bei der nächsten Bankprüfung einfach vorlegen können?

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