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KSP-Juristen aus Hamburg haben Kompetenzdefizite beim Urheberrecht

Die dpa-Picture-Alliance verklagt Konrad Rennert wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung und verliert vor dem Kasseler Amtsgericht: https://konrad-rennert.de/wp-content/uploads/2021/05/UrhG-RechtsstreitDPA-RENNERT.pdf

Anlass: Am 6. November 2014 veröffentlichte der IT-Fachmann und Hobby-Blogger einen satirischen Beitrag. Er entstand vor langer Zeit, als Piloten noch eine wichtige Rolle spielten und für höhere Gehälter streiken konnten: https://www.airliners.de/pilotenstreik-lufthansa-chronologie/35189 Der durch eine Kabarettpreisverleihung in Melsungen inspirierte Beitrag erregte 2020 verspätetes Interesse: https://konrad-rennert.de/inspiration-durch-lokfuehrer-und-pilotenstreiks

6 Jahre nach der Veröffentlichung wollten die von der dpa-Tochter beauftragten Fachanwälte jedoch keinen Preis verleihen, sondern Honorar kassieren: 190 Euro zuzüglich einem Mehrfachen an Gebühren für die Tätigkeit ihrer Kanzlei.

Die Zahlungsaufforderung einschließlich der üblichen Drohungen unter dem Briefkopf der Kanzlei mit promovierten Geschäftsführern „KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ wirkten auf den Beklagten zunächst respekteinflößend und beim Nachdenken unbegründet und lächerlich weil er das Urheberrecht und das Grundgesetz offensichtlich besser kennt.
Bei solch kompetent wirkenden Klägern zahlt der verängstigte Durchschnittsblogger und honoriert mit seiner Zahlung die KSP-Abmahner mit den Doktorgraden im beeindruckenden Firmennamen. Die Rechtsunkenntnis der Beklagten scheint das Geschäftsmodell der Kläger zu sein.

Konrad Rennert beschloss weder zu zahlen noch einen Anwalt zu beauftragen. Er vertraute auf sein Wissen und unser Rechtssystem und wartete durch Nichtstun ab, um die Rechtmäßigkeit der Forderung vor einem ordentlichen Gericht klären zu lassen. Das ist jetzt geschehen und öffentlich dokumentiert. Nach geltendem Recht dürfen Urteile ohne Namensnennung der Kläger und Beklagten veröffentlicht werden: https://de.wikipedia.org/wiki/Publikation_von_Gerichtsentscheidungen

Das PDF-Dokument mit der Begründung des Richters ist wider Erwarten sehr lesenswert und verwendet Urteilsbegründungen im Zusammenhang mit Kunstwerken und den daraus abgeleiteten Veröffentlichungen: https://rewis.io/urteile/urteil/vde-28-07-2016-i-zr-915/

Konrad Rennert hatte die Abweisung der Klage aus formalen Gründen erwartet, weil die KSP-Anwälte miserabel recherchiert hatten. Das Werk wurde fälschlicherweise der bluepages gmbh wegen eines später geänderten Impressums zugeordnet. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung stand der Autor als Alleinverantwortlicher im Impressum. Erst im folgenden Jahr wurde er als Geschäftsführer angestellt und änderte das Impressum seiner Website. Diese Mängel spielen im Urteil jedoch keine Rolle mehr. Offensichtlich hat sich der Richter mit vielen Fällen beschäftigt bei denen die Schöpfungshöhe von Werken eine Rolle spielt. Tenor: Bei dem von Rennert neu geschaffenen Werk spielt der Hintergrund in Form eines Bahnhofes oder eines Flughafens keine wesentliche Rolle. Der Bild-Hintergrund ist austauschbar, weil die an zentraler Stelle von Rennert eingefügte Abbildung samt Text zur Kernaussage und damit zu einem eigenständigen Werk wird.

Beim wiederholten Lesen des Juristendeutsch erkennt man die Logik dieser Begründung. Um so peinlicher dürfte es für die dpa-Tochter und ihre renommierten Anwälte sein, dass sie nicht erkannten, was zwangsläufig zur Niederlage führen musste. Das wird in Zukunft dazu führen, dass ihre Forderungen immer seltener widerspruchslos bezahlt werden. Fazit: Entweder beschäftigt KSP schlecht ausgebildetes Juristen-Personal oder sie setzen ohne menschliche Überwachung Computersysteme ein, welche mit einer Serienbrieffunktion und mit hoher Fehlerwahrscheinlichkeit unberechtigte Forderungen produzieren und dann unkontrolliert versenden. Wahrscheinlich ist einkalkuliert, dass es nur selten zu einem nachteiligen Gerichtsurteil kommt, weil gar kein sachkundiger Richter bei der Aufdeckung juristischer Kunstfehler urteilen wird. Dem Beklagten wurde nach Monaten ein Preisnachlass angeboten, auf den er nicht reagierte, weil das Resultat solcher Vergleiche immer das Schweigen beinhaltet und damit der Deal nicht öffentlich wird.

Dank des Urteils kann Konrad Rennert seine Rückstellungen für die nächsten Instanzen auflösen und damit Urlaub machen, sobald die Corona-Reisebeschränkungen entfallen.
Juristen, Journalisten und Blogger können bis dahin gern Kontakt per Videokonferenz aufnehmen, um mehr über Hintergründe zu erfahren.

Nachtrag: Die nächste unberechtigte Forderung liegt schon vor

Es fehlt nur noch der zugehörige Mahnbescheid von KSP. Wenn der eintrifft, wird Konrad Rennert den Vorgang einem Junganwalt übergeben, damit dieser erste Praxiserfahrung und ein Erfolgserlebnis sammeln kann. Es scheint jedoch so, dass die Anwälte der dpa-Picture-Alliance nach ihren ersten Erfahrungen mit Rennert vorsichtiger geworden sind. Möglicherweise haben sie das zweite bereits eingeleitete Verfahren aus Kosten- und Risikogründen abgebrochen. Die offene KSP-Forderung betrifft den Beitrag: https://konrad-rennert.de/ab-ins-home-office-einen-neuen-suv
Auch auf dieses KSP-Schreiben wurde – wie schon zuvor – selbstverständlich nicht weiter reagiert:

Widerspruch ist erst geplant, sobald der Mahnbescheid aus Hünfeld kommt. Doch der ist schon seit Monaten überfällig. Wahrscheinlich hat man den Fall in Hamburg neu eingeschätzt und will sich die nächste Niederlage in Nordhessen ersparen. Beim möglichen Gerichtsentscheid über die Abbildung im genannten Beitrag dürften aber auch weitere Aspekte wie die im Grundgesetz garantierte Meinungsfreiheit und die rechtlich erlaubten Bildzitate eine Rolle spielen. Nebenbei müsste auch die Tagesschau-Redaktion als dpa-Kunde und am Bild beteiligte Instanz gehört werden: Dürfen Tagesschau-Leser Screenshots machen und Schlagzeilen kommentieren? Fragen über Fragen … „Wer falsch handelt, wird behandelt“ (Ableitung eines Barzel-Zitats)

Wenn jetzt KI gesteuerte Computersysteme automatisch Abmahnungen versenden, um kompetent Urheberrechte zu beurteilen, müssten sie auch einer juristischen Promotionsprüfung unterzogen werden, wenn nicht die komplette Endkontrolle jedes Schriftstücks von einem kompetenten Anwalt vorgenommen wird. Die Bearbeitungskosten, welche Konrad Rennert bereits in Rechnung gestellt wurden, sind jedenfalls so hoch, dass damit die Arbeit eines Anwalts als kompetente Prüfinstanz bezahlt werden könnte, wenn die Klage letztendlich erfolgreich wäre.

Die Abläufe bei KSP lassen diese anwaltliche Sorgfalt komplett vermissen. Resultat: Automatische Honorarabzocke, die dringend vom Gesetzgeber beleuchtet werden muss. Bloggende Bürger dürfen nicht durch unberechtigte Forderungen um ihren Schlaf gebracht werden.

Nicht jeder zu Unrecht abgezockte Bürger bewahrt die Ruhe und setzt auf kompetente Richter, um mangelhaften juristischen Sachverstand zu enttarnen. Die Endkontrolle fehlerhafter KI-Abmahnautomaten scheint in Kassel gut aufgehoben zu sein. – Wenn die Spekulation über den Einsatz von Abmahnautomaten jedoch falsch ist, weil es keine Automaten waren, sollte man bei der KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH unbedingt eine interne Fortbildung zum Urheberrecht anbieten. Nicht alle Beklagten verzichten auf der Basis eigener Kompetenz auf rechtlichen Beistand und vermindern damit den gesamten finanziellen Schaden, der bei KSP bzw. bei der dpa-Picture-Alliance durch solchermaßen verlorene Rechtsstreitigkeiten entsteht. (cc by 4.0 de Konrad Rennert)