Vor 10 Jahren habe ich als ECDL-Trainer eine Moodle-Lernplattform mit Videos und Selbsttests bestückt.
Das Material ist mittlerweile in die Jahre gekommen. Eine Kopie der ersten Version läuft immer noch in Hamburg: http://schlankreye.eu. Von dort und von anderen Stellen erfolgen pro Tag über tausend Zugriffe auf die alten YouTube-Videos sofern nicht gerade Schulferien oder Wochenende ist.
Im Rahmen der Umsetzung eines Auftrages für eine Präsenzschulung als Teletutor wird jetzt neues Material produziert. Es ergänzt die Standardunterlage zum ECDL vom Herdt-Verlag.
In der Herdt-Unterlage finden die Teilnehmer den Lernzielplan am Ende des gedruckten Werkes. In der rechten Spalte kann man entnehmen, zu welcher Seite man blättern muss, um sich den Stoff zu den Lernzielen anzuschauen. Bei Printmedien lässt sich das nicht besser umsetzen.
Bei Online-Produktionen kann man andere Wege gehen. Im ECDL-Lernzielplan, der im Übrigen Syllabus genannt wird, habe ich dynamische Links und ergänzende Videos eingebaut. Eine bekannte Suchmaschine stellt die gewünschten Fundstellen auf der Basis passender Suchbegriffe zusammen. Sollte die Relevanz der Fundstellen nicht ausreichen, kann man nachjustieren.
Die Herdt-Vorlage hat den Vorteil, dass sie nicht an einen Internet-Zugang gebunden ist. Fällt das Netz aus, können die Teilnehmer damit trotzdem weiterarbeiten.
Das Netz ermöglicht unter anderem, dass wichtige Teile meines Vortrages als Video-Konserve bei YouTube wiederholt werden können.
Moderne Lernplattformen mit einer sicheren Internetverbindung (HTTPS) und passenden Apps für die Smartphones der Teilnehmer konnten sich bisher nur wenige Einrichtungen leisten. Da kommt das kostenlose Angebot einer durch Werbung finanzierten Moodlecloud zur rechten Zeit. Es verwendet das sichere Hypertext-Übertragungsprotokoll HTTPS, um Daten im World Wide Web abhörsicher zu übertragen. Diese Eigenschaft ist Voraussetzung, damit die Mobile App zu Moodle auf den Smartphones der Kursteilnehmer läuft.
Ziel der Neuproduktion ist, dass alle Interessierten jederzeit mit jedem Internet-fähigen Endgerät auf die Module zum Computerführerschein zugreifen können. Das gilt auch für die Selbsttests zur Einschätzung der eigenen Prüfungsreife.
Für mich als ECDL-Trainer ist die Motivation zur Neuproduktion auch die Tatsache, dass ab dem Sommer meine ersten Enkel zur Sekundarstufe wechseln. Diese Schule ist seit 2004 ein Trendsetter beim ECDL.
Die Motivation der übernächsten Generation inspirierte zur Erstellung eines Einführungsvideos zur Lernplattform. Es trägt den Titel „Opa Konrad aus der MoodleCloud“. „Konrad oder Das Kind aus der Konservenbüchse“ gibt es schon seit 1975 als Geschichte von Christine Nöstlinger. Konrad und Konserve passt zum Merken des Namens für die Sammlung aus Videos und Quizzen auf der Moodlecloud im Internet: https://bluepages.moodlecloud.com.
Registrierte Kursteilnehmer können sich an den Autor wenden und auf Wunsch einen eigenen Zugang mit einem selbst gewählten Aliasnamen erhalten.
Bildungseinrichtungen, die YouTube nicht zulassen oder keine Werbeeinblendungen möchten und die Lernerfolgskontrollen für die eigene Plattform übernehmen möchten, können das Videomaterial und die Fragensammlung erwerben.
Abgesehen vom zitierten Text des ECDL-Syllabus gilt für alle auf dieser Plattform gespeicherten Materialien: „Alle Rechte vorbehalten“.
Interessierte Bildungseinrichtungen können alle Rechte maßgeschneidert erwerben, die sie haben möchten.
Die Bildungseinrichtung bzw. ihre zuständige Beschaffungsinstanz schreibt die gewünschten Rechte für den Einsatz einer Kopie auf. Dazu kommen der Ort (Server-URL), die Anzahl der vorgesehenen Nutzer und die Dauer der Nutzung. Das Nutzungsentgelt legt jede Einrichtung selbst fest. Es sollte sich an den Kosten von Lehrbüchern mit ähnlichen Inhalten orientieren. Wenn jährlich neue Bücher im Wert von 1000 Euro zum Erreichen der Lernziele der Einrichtung benötigt werden, sind im Jahr 500 Euro akzeptabel und begründbar. Kommt nach Prüfung des Wunsches zur Rechteüberlassung ein Lizenzvertrag zustande, wird die Lizenz zur Beschaffung des Materials am Anfang jedes lizenzierten Online-Kurses verlinkt. Abgesehen vom vereinbarten Preis wird der gesamte Vertragstext verlinkt. Die doppelte Verlinkung ist ein Merkmal, dass kein illegaler Einsatz erfolgt ist. Fehlt die Verlinkung oder ist der selbst gewählte Vertragstext unzutreffend, werden die Fakten hinterfragt. In gravierenden Fällen werden gegebenenfalls rechtliche Schritte von einem beauftragen Anwalt eingeleitet.