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Was darf man zeigen? – Ein Beispiel für digitale Transparenz mit Respekt vor der Privatsphäre

Immer mehr Menschen nutzen offene Briefe, Blogposts und soziale Medien, um sich zu digitalen Themen zu äußern. Doch was ist erlaubt – und was nicht? An einem echten Beispiel aus meinem Projekt zur Aufklärung über den TC-String zeige ich, wie man öffentlich kommunizieren kann, ohne Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

Screenshot eines offen versendeten digitalen Aufklärungsschreibens. Nur Amtsträger sind sichtbar benannt. Private oder nicht-öffentliche Kontakte wurden datenschutzkonform verpixelt. Die Wikipedia-Links zeigen die öffentlich einsehbare Funktion der angeschriebenen Personen.

Digitale Transparenz mit Verantwortung

Der Screenshot dient nicht der Bloßstellung, sondern der Aufklärung. Wer sich öffentlich äußert, kann dies tun – vorausgesetzt, er oder sie hält sich an gewisse Grundregeln. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen öffentlichen Amtsträgern und privaten Personen, zwischen öffentlichem Auftrag und persönlichem Kommentar.

Was erlaubt ist:

  • Öffentliche Funktionsrollen benennen
  • Dienstliche Mailadressen von Behörden verwenden
  • Offene Quellen wie Wikipedia zitieren

Was zu vermeiden ist:

  • Veröffentlichung privater E-Mail-Adressen
  • Aussagen aus dem Zusammenhang reißen
  • Persönliche Konflikte in öffentliche Foren verlagern

Aktueller Status der genannten Personen

  • Karin Prien – Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (seit 6. Mai 2025)
  • Karsten Wildberger – Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung (seit 6. Mai 2025)
  • Alexander Dobrindt – Bundesminister des Innern (seit 2025)
  • Thomas Krüger – Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung

Die genannten Funktionen basieren auf öffentlich zugänglichen Wikipedia-Einträgen. Diese Informationen sollten regelmäßig geprüft und bei Veränderungen aktualisiert werden. Am besten ist es, bei Verlinkungen immer auf die aktuelle Wikipedia-Seite oder die offizielle Website der Institution zu verweisen.

Fazit

Das gezeigte Beispiel ist kein Einzelfall – sondern ein Vorschlag, wie wir digital sichtbar und rechtskonform zugleich werden können. Wer eigene Bildungsarbeit macht, sollte zeigen dürfen, was er oder sie tut – ohne zu verletzen.

Dabei gilt: Quellen wie Wikipedia sind hilfreich, sollten aber regelmäßig überprüft werden. Amtliche Webseiten oder Pressemitteilungen bieten zusätzliche Sicherheit bei aktuellen Informationen.

Hinweis zur KI-Mitwirkung und möglichen Abweichungen

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von ChatGPT (OpenAI) erstellt – einem KI-gestützten Textassistenzsystem. Ich, Konrad Rennert, nutze diese Technologie, um Texte schneller zu strukturieren, verständlicher zu formulieren und mit relevanten Hintergrundinformationen anzureichern.

Die Inhalte wurden durch mich redigiert, geprüft und verantwortet.

Zu möglichen Fehlerquellen:

  • Die Angaben zu Personen in Regierungsämtern (z. B. Karin Prien, Alexander Dobrindt) beruhen auf öffentlich zugänglichen Wikipedia-Einträgen, die zum Zeitpunkt der Recherche (Juli 2025) aktuell waren.
  • Das KI-System selbst hat keinen Zugriff auf Echtzeitdaten, sondern wurde auf Wissensständen bis Juni 2024 trainiert. Deshalb wurden für die Verifikation zusätzliche Webrecherchen durchgeführt.
  • Änderungen in Regierungsämtern oder politische Umstrukturierungen, die nach dem Trainingszeitraum erfolgten, könnten ohne manuelle Aktualisierung falsch oder veraltet dargestellt werden.

Empfehlung:

Wenn du diesen Beitrag zitierst oder weiterverwendest, verlinke bitte immer auf offizielle Websites oder tagesaktuelle Quellen, z. B.:

Nur so bleibt digitale Aufklärung auch rechtssicher und verlässlich.